Nachdem telefonisch ein Termin vereinbart wurde, dient das erste Gespräch dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie haben hier die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie mit mir arbeiten möchten. Es werden die Rahmenbedingungen und das grobe Behandlungsziel geklärt. Es wird auch besprochen, was vor dem Start einer Psychotherapie ärztlich abgeklärt werden sollte. Manchmal ist ein zweites klärendes Gespräch notwendig, für das jedoch kein zusätzliches Honorar verrechnet wird.
Elterngespräche sind ein wichtiger Bestandteil einer Kinderpsychotherapie und finden je nach Bedarf, meist nach fünf bis acht Therapiestunden mit dem Kind, statt.
Bei Jugendlichen sind Elterngespräche nicht mehr zwingend erforderlich und erfolgen nur nach Bedarf und auf Wunsch des Jugendlichen.
Eine psychotherapeutische Behandlung von Minderjährigen unter 14 Jahren kann nur mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erfolgen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf eine psychotherapeutische Behandlung auch ohne Zustimmung der Eltern stattfinden.